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Die Aufgaben des Verwaltungsrates in der gesetzlichen Krankenversicherung

Schulungsseminar für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte gesetzlicher Krankenkassen

Seminardauer: 4 Zeitstunden
Preis auf Anfrage

Der Verwaltungsrat gilt als das "Parlament" der gesetzlichen Krankenkasse. Ein Blick in den Aufgabenkatalog des § 197 SGB V zeigt, dass die dem Verwaltungsrat übertragenen Aufgaben für die Kasse von existentieller Bedeutung sind. Der Gesetzgeber verlangt eine gewissenhafte Ausübung der Verwaltungsratstätigkeit und sanktioniert Pflichtverstöße mit Haftungsrisiken, die durchaus das einzelne Verwaltungsratmitglied treffen können. Als Selbstverwaltungsgremium setzt sich der Verwaltungsrat in der Regel aus Mitgliedern zusammen, die keine fachspezifische Ausbildung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Das Seminar vermittelt nicht nur in leicht verständlicher Form die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse, um die Verwaltungsratstätigkeit verantwortlich ausüben zu können, sondern zeigt auch Wege auf, wie die erheblichen rechtlichen Anforderungen in der Praxis unter Vermeidung der Haftungsrisiken erfüllt werden können.

Das nach der aktuellen Rechtsprechung und den aktuellen Vorgaben des Bundesversicherungsamtes ausgerichtete Seminar wird seit vielen Jahren von verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen - häufig nach Neukonstituierung des Verwaltungsrates - nachgefragt. Es wird durch eine zusätzlich als Handout verteilte Power-Point-Präsentation unterstützt und gibt der Diskussion mit den SeminarteilnehmerInnen ausreichend Raum.