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Verwaltungsrecht

Meine Kerntätigkeit im Verwaltungsrecht umfasst die Abwehr gegen den Betroffenen ergangener Verwaltungsakte und sonstiger behördlicher Maßnahmen und umgekehrt die Durchsetzung des Anspruches der Mandantinnen und Mandanten auf den Erlass von Verwaltungsakten (insbesondere Genehmigungen) oder des Anspruchs auf Vornahme sonstigen Verwaltungshandeln. Ich begleite Sie in dem einem gerichtlichen Verfahren vorausgehenden Verwaltungsverfahren ( insbesondere Anhörungs- bzw. Genehmigungsverfahren) und im ggf. notwendig werdenden verwaltungsgerichtlichen Prozess - einschließlich des gegebenenfalls zusätzlich erforderlichen Eilverfahrens.

Weiterer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen fehlerhaften behördlichen Handelns.

Das Verwaltungsrecht vertrete ich darüberhinaus seit vielen Jahren als Lehrbeauftragter an Hochschulen. Aktuell unterrichte ich in den Fächern "Ordnungswidrigkeitenrecht" und "Verwaltungsvollstreckungsrecht" an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW, an der u. a. zukünftige Fachkräfte für die Kommunalverwaltung ausgebildet werden. - Ziehen Sie Ihren Nutzen aus meiner langjährigen praktischen Tätigkeit als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und meiner begleitenden Lehrtätigkeit in diesem Bereich, die mit dazu beiträgt, dass Sie stets vom aktuellen Stand von Rechtsprechung und Rechtswissenschaft für Ihr Anliegen profitieren können!

Beachten Sie bitte, dass das Verwaltungsrecht in vielen Bereichen auch verfahrensrechtlich sehr formalisiert ist und die Geltendmachung Ihrer Rechte fristgerechtes und deshalb schleuniges Handeln erforderlich macht!

Soweit es in Ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Interesse sinnvoll ist, strebe ich außergerichtliche Einigungen mit der Behörde an, insbesondere auch den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge. Wichtig ist auch hier eine möglichst zügige Umsetzung Ihrer Ziele, weil das von vielen Behörden propagierte bürgerfreundliche und kundenorientierte Handeln (hier verstanden als schleuniges Handeln) seinem Anspruch in der Realität oft nicht gerecht wird, während die Umsetzung Ihres Projektes für Sie auch in wirtschaftlicher Hinsicht regelmäßig von großer Bedeutung ist.

    Schwerpunkte meiner lösungsorientierten Beratung und Vertretung sind unter anderem folgende Fragestellungen:
    • Baurecht

      Es geht im Baurecht nicht nur um die mit Ihrem eigenen Bauvorhaben verbundenen Fragen. Manchmal geht es auch um ein Bauvorhaben Ihres Nachbarn, das in Ihre geschützten Nachbarrechte eingreifen kann und dessen Realisierung Sie aus diesem Grund verhindern möchten.

    • Erschließungsbeitrags- und Kommunalabgabenrecht

      Erschließungsbeitragsbescheide sind häufig fehlerhaft. Empfehlenswert ist eine genaue Prüfung der Gewichtung der einzelnen Faktoren und Umlageschlüssel. Bitte beachten: Regelmäßig ist parallel zur Anfechtungsklage einstweiliger Rechtsschutz geboten!

    • Gewerbe - und Gaststättenrecht

      Gewerberecht und Gaststättenrecht betrifft regelmäßig Ihre wirtschaftliche Existenz. Wenn Sioe Ihr Unternehmen nicht oder nicht so wie von Ihnen geplant betreiben dürfen, schließen sich meist substanzielle finanzielle Fragestellungen an.

    • Schulrecht

      Schulrecht, Nichtversetzung, nicht bestandenes Examen, Schulwechsel, Berufsabschlussprüfung, Versetzung, Schulzulassung, Studienplatzzulassung

    • Amtshaftungsrecht

      Amtshaftungsrecht - wenn der Staat dem Bürger Schaden zufügt. Auch der Staat bzw. die für ihn handelnden Organe und Personen machen Fehler. Doch die Geltendmachung von Schadensersatz setzt voraus, dass zunächst der Rechtsschutz gegen die rechtswidrige Maßnahme ausgeschöpft sein muss.

    • Vergaberecht

      Das Vergaberecht hat - auch unter unionsrechtlichen Rechtsnormen - zentrale Bedeutung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die rechtssichere Begleitung des Vergabeverfahrens und die Geltendmachung von Rechten im Nachprüfungsverfahren sind wichtig!

    • Subventionsrecht

      Subventionen sind zweckgebundene staatliche Hilfen. Ihre Gewährung unterliegt ebenso strengen Voraussetzungen wie ihre zweckgebundene Verwendung. Die Subventionsbewilligung ist regelmäßig mit einer Vielzahl von Nebenbestimmungen versehen, die die vollständige oder teilweise Rückforderung der Subvention ermöglichen, wenn von den Verwendungsvorgaben abgewichen wird.