Zum Inhalt springen

"... fordere ich Sie auf, den mit Bewilligungsbescheid vom 26.3.2020 gewährten Zuschuss zurückzuzahlen!"

Subventionsleistungen sind staatliche Förderungen von Unternehmen zur Verwirklichung politischer Ziele. Als solche stehen sie stets auch im Spannungsfeld zu dem Prinzip eines sich selbst regulierenden freien Marktes. Deshalb unterliegt die Gewährung von Subventionen, die grundsätzlich in Form von (meist vergünstigten) Darlehen oder in Form von sogenannten verlorenen (und somit grundsätzlich nicht rückzahlbaren) Zuschüssen erfolgen kann, engen Voraussetzungen. Es darf keine willkürliche staatliche Unterstützung geben, die der verfassungsmäßigen Ordnung widerspricht und letztlich eine systemwidrige Planwirtschaft bedeuten würde. Daraus folgt im weiteren, dass die bewilligte Subvention zweckgemäß verwendet werden muss. Deshalb erfolgt die Gewährung einer Subvention regelmäßig unter einer Vielzahl von Nebenbestimmungen, die zusammengefasst regeln, wann und in welcher Höhe die Subvention von der Behörde zurückgefordert werden kann. Rechtliche Probleme und Streitfragen ergeben sich sowohl bei der Beantragung der Subvention als auch in den Fällen der Rückforderung.

Subventionen sind einer breiten Öffentlichkeit im Rahmen der Corona-Krise 2020 bekannt geworden, als Bund und Länder Unternehmen, die wegen der durch die zur Eindämmung der Infektionsgeschwindigkeit verfügten behördlichen Einschränkungen unvermittelt in wirtschaftliche Not gerieten, mit einem Bündel von Soforthilfen und anderen Hilfen wirtschaftlich unterstützten. Die Subventionsgewährungen erfolgten wegen der Eilbedürftigkeit in aller Regel auf Grundlage schneller (summarischer) Prüfung. Die damit notwendigerweise verbundene Unsicherheit, ob der gewährte Zuschuss im Einzelfall tatsächlich zu gewähren gewesen wäre, wurde durch ein Bündel von Nebenbestimmungen in den jeweiligen Bescheiden abgesichert, die weitreichende Rückforderungsmöglichkeiten vorsahen, wenn die (nachzuholende) Einzelfallprüfung ergab, dass die Subvention nicht oder nicht in der geleisteten Höhe hätte gewährt werden dürfen oder nicht zweckgemäß verwendet wurde.

Bitte beachten Sie, dass die Anfechtung von Rückforderungsbescheiden und die Klage auf Gewährung beantragter, aber abgelehnter Subventionen (Zuschüssen etc.) fristgebunden ist und aus diesem Grunde schleuniges Handeln erforderlich ist.

Subventionsrecht

Nachfolgend eine Auswahl praxisrelevanter Fragen, in denen ich Sie gern berate und vertrete:

  • Rechtssichere Beantragung von Subventionen / Begleitung im Verwaltungsverfahren
  • Vertretung im Verwaltungsprozess, gerichtet auf Gewährung zu Unrecht abgelehnter Subventionsleistungen
  • Anfechtung von Bescheiden, gerichtet auf Rückforderung gewährter Subventionen
  • gerichtliche Vertretung bei der Anfechtung von Rückforderungsbescheiden
  • Prüfung der Rückforderungsvoraussetzungen, insbesondere der behaupteten zweckwidrigen Verwendung der Subvention 
  • Rückzahlung von "Startups"- Subventionen
  • Rückzahlung von Sofortzahlungen in Notsituationen
  • Kenntnis der Behörde vom Vorliegen der Rückforderungsvoraussetzungen
  • Vertrauensschutz des Zuwendungsempfängers
  • Unverhältnismäßigkeit der Rückforderung
  • Problematik des "Kennenmüssens" bestimmter Tatsachen durch den Zuwendungsempfänger
  • Falsche oder unvollständige Angaben bei der Beantragung der Subvention
  • Unklare Formulierungen in behördlichen Antragsformularen