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Die Erledigung eines Verwaltungsakts "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG - Regelungsverlust durch nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage

Fallkonstellationen der Erledigung eines Verwaltungsakts "auf andere Weise"

Autor:                   Dr. Klaus Erfmeyer
Erschienen:         Oktober 2002
Veröffentlicht:   VR 2002, 329 ff.
Verlag:                  W. Kohlhammer

Ein Prinzip "Sachlage prägt Rechtslage" ist gegen das Gesetz. Nach allgemeiner Auffassung können nur solche Änderungen der Sach- oder Rechtslage erledigend wirken, die den Verwaltungsakt gegenstandslos machen. Der Aufsatz untersucht, unter welchen Voraussetzungen sich Verwaltungsakte auf Grund einer nach Wirksamwerden erfolgenden Änderung der Sach- oder Rechtslage (also auf andere Weise) erledigen können.