Die Erledigung eines Verwaltungsakts "auf andere Weise" im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG - Regelungsverlust durch nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage
Fallkonstellationen der Erledigung eines Verwaltungsakts "auf andere Weise"
Autor: Dr. Klaus Erfmeyer
Erschienen: Oktober 2002
Veröffentlicht: VR 2002, 329 ff.
Verlag: W. Kohlhammer
Ein Prinzip "Sachlage prägt Rechtslage" ist gegen das Gesetz. Nach allgemeiner Auffassung können nur solche Änderungen der Sach- oder Rechtslage erledigend wirken, die den Verwaltungsakt gegenstandslos machen. Der Aufsatz untersucht, unter welchen Voraussetzungen sich Verwaltungsakte auf Grund einer nach Wirksamwerden erfolgenden Änderung der Sach- oder Rechtslage (also auf andere Weise) erledigen können.