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"... bedauern wir, Ihnen die beantragte Genehmigung nicht erteilen zu können."

Gleich, ob Ihnen mit diesen Worten die beantragte Baugenehmigung, die beantragte Gewerbeerlaubnis, die Zulassung zu einer Prüfung oder eine sonstige "Genehmigung" versagt wird: Es ist eine Nachricht, die Sie nicht nur nicht gern hören, sondern die Ihre Pläne blockiert. Nicht immer sind diese "Nachrichten" (in der Regel handelt es sich um anfechtbare Verwaltungsakte) rechtmäßig und nicht selten ist die Versagung einer beantragten Genehmigung - oder auch irgendeine andere behördliche Verfügung, die Sie belastet - für Sie mit wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden.

Verlangt das Bauordnungsamt etwa den Abriss des von Ihnen errichteten Anbaus, entstehen Ihnen Kosten. Die Versagung des von Ihnen beantragten Gewerbes vereitelt den damit erwarteten wirtschaftlichen Gewinn, die Anordnung der Schließung Ihres ausgeübten Gewerbes nimmt Ihnen die Existenzgrundlage, die Nichtzulassung zum Examen versperrt möglicherweise endgültig den Zugang zu dem erstrebten Beruf.

Die möglichen Beispiele sind vielfältig. Häufig paart sich die Enttäuschung über die missliebige behördliche Verfügung mit dem Wunsch, den "Schaden" der Behörde in Rechnung zu stellen.

Alle Menschen machen Fehler - somit auch Behörden. Dass verschuldete Folgen rechtsfehlerhaften Handelns kompensiert werden sollen, ist ein Grundatz unserer Rechtsordnung und gilt prinzipiell auch dann, wenn Ihnen durch schuldhaft fehlerhaftes Handeln einer Behörde ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Doch so einfach wie vielleicht gedacht ist dies nicht: Sie müssen grundsätzlich den so genannten Primärrechtsschutz in Anspruch nehmen. Das bedeutet: Der Weg zum Schadensersatz ist erst dann eröffnet, wenn Sie zuvor die beanstandete behördliche Maßnahme - notfalls durch alle Instanzen - angefochten haben.

Die Rechtssystematik, die (im weiteren Sinne) Ausgleichsansprüche des Bürgers gegen die öffentliche Hand eröffnet, ist sehr komplex und umfasst nicht nur Ansprüche bei rechtswidrigem, sondern teilweise auch bei rechtmäßigem Verhalten der Behörde. Letzteres kommt beispielsweise in Betracht, wenn Sie als Betreiber eines Ladengeschäfts infole einer jahrelangen Baumaßnahme an der vor dem Geschäft vorbei führenden Straße erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, die das Geschäft in der Existenz bedroht.

Die Abwehr drohender oder bereits eingetretener Schäden und sonstiger Folgen hoheitlichen Handelns verlangt eine detaillierte Prüfung und Geltendmachung der hieraus resultierenden Ansprüche.

 

Amtshaftungsrecht

Nachfolgend eine Auswahl praxisrelevanter Fragen, in denen ich Sie gern berate und vertrete:

  • Prüfung und Geltendmachung von Folgenbeseitigungsansprüchen
  • Prüfung und Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen so genannter enteignender und enteignungsgleicher Eingriffe
  • Prüfung und Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen wegen rechtswidrigen schuldhaften hoheitlichen Handelns
  • Prüfung und Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen aus so genannter Aufopferung
  • Vertretung im Primärrechtsschutz