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Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Zuwendung, welches beide Elternteile wirtschaftlich entlasten soll. Kommt es zur Trennung der Eltern, muss sichergestellt werden, dass das Kindergeld entsprechend der politischen Zielsetzung weiterhin beide Elternteile wirtschaftlich entlastet. Deshalb ist bei der Berechnung des Kindesunterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle darauf zu achten, dass die Entlastung durch das Kindergeld wirksam wird.

Mit einer Trennung sollten die Eltern gegenüber der Kindergeldkasse darauf hinwirken, dass das Kindergeld an den betreuenden Elternteil (meistens die Mutter) ausgezahlt wird. Dies hat zur Folge, dass sich für den nichtbetreuenden und deshalb barunterhaltspflichtigen Elternteil die Unterhaltszahllast nach der Düsseldorfer Tabelle um das hälftige Kindergeld vermindert. Die Kindergeldhöhe beträgt ab dem 01. Juli 2019 beim ersten und zweiten Kind monatlich 204,00 €. Dementsprechend reduziert sich die Zahllast des barunterhaltspflichtigen Elternteils, soweit die vorgenannte Gestaltung umgesetzt worden ist, um monatlich 102,00 €.

Am Ende der Düsseldorfer Tabelle sind die entsprechenden Zahlbeträge aufgelistet, die sich rechnerisch ergeben, wenn man von den Eingangswerten der Düsseldorfer Tabelle den jeweiligen hälftigen Kindergeldbetrag abzieht.