Zum Inhalt springen

Jugendamt

Die Jugendämter unterstützen Kinder und Eltern in Wahrnehmung ihres gesetzlichen Pflichtenkreises. Bei Problemen zum Sorgerecht oder Umgangsrecht stehen die Jugendämter beratend und helfend zur Seite. In erheblichem Umfang werden die Aufgaben auch von freien Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen.

Beim Kindesunterhalt ist zu beachten, dass die Jugendämter kostenfrei Unterhaltsverpflichtungsurkundenerrichten, in denen sich der Unterhaltsverpflichtete zur Zahlung von Kindesunterhalt für das Kind, orientiert an seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, verpflichtet.

Jugendamtsurkunden können jederzeit abgeändert werden, wenn sich die tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse, die der Unterhaltsverpflichtung zugrunde liegen, verändern.