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Anhörungsverfahren - eigene Rechte so früh wie möglich wahrnehmen

Soweit eine Behörde einen Verwaltungsakt zu erlassen beabsichtigt, der in die Rechte eines Betroffenen eingreift (sogenannter belastender Verwaltungsakt), ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den Tatsachen zu äußern, auf deren Grundlage die beabsichtigte Entscheidung ergehen soll. Mit der Anhörung wird das Grundrecht auf rechtliches Gehör verwirklicht. Der Betroffene muss nicht Stellung nehmen, er kann Stellung nehmen. Empfehlenswert ist in jedem Fall, das Anhörungsrecht wahrzunehmen. Häufig besteht hier die letzte Möglichkeit, vorgerichtlich den Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes abzuwenden und damit ein Widerspruchsverfahren oder gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Dies ist im Gewerberecht und Gaststättenrecht besonders bedeutsam, weil es häufig um drohende Maßnahmen geht, die Sie sn der Ausübung Ihres eingerichteten und ausgeübten Gewerbes einschränken oder dieses Recht gar vereiteln.

Haben Sie eine Genehmigung beantragt und beabsichtigt die Behörde, diese abzulehnen, hört sie Sie hierzu vorab ebenfalls an. Auch hier gilt: Sie sollten das Anhörungsrecht wahrnehmen, um möglicht die drohende behördliche Entscheidung abzuwehren.