Zum Inhalt springen

Trennung der Ehegatten

 

Die Trennung der Ehegatten ist ein ausschließlich tatsächlicher Vorgang. Es bedarf keiner rechtsgeschäftlichen Erklärung. Die behördliche Ummeldung ist eine verwaltungsrechtliche Folge der Trennung, aber nicht Voraussetzung für die familienrechtliche Trennung und auch nicht ein Beleg hierfür. Die Trennung wird üblicherweise räumlich vollzogen, in dem ein Ehegatte aus der gemeinsamen ehelichen Wohnung auszieht und einen neuen Wohnsitz nimmt. Es kommt somit auf die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft an (§ 1567 Abs. 1 S. 1 BGB). Häufig folgt der Auszug eines Ehegatten erst einige Zeit nach der Trennung. Auch hieran hat der Gesetzgeber gedacht. § 1567 Abs. 1 S. 2 BGB bestimmt, dass die häusliche Gemeinschaft auch dann nicht mehr besteht, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Dies setzt voraus, dass eine wechselseitige Versorgung (z.B. Kochen für den anderen, Einkaufen für den anderen, gemeinsames Wäschewaschen etc.) nicht mehr stattfindet und die Ehegatten getrennte räumliche Bereiche innerhalb der gemeinsamen Wohnung bewohnen.

Mit der Trennung wird das Trennungsjahr eingeleitet, dessen Vollendung Voraussetzung für die Scheidung ist.

Soweit die Ehegatten zum Zwecke eines Versöhnungsversuch innerhalb des Trennungsjahres über kürzere Zeit wieder zusammen leben, wird das Trennungsjahr nicht unterbrochen (§ 1567 Abs.2 BGB).

In steuerlicher Hinsicht ist wichtig, dass sich die Ehegatten zu dem Beginn des Jahres, welches auf die Trennung folgt, steuerlich getrennt veranlagen müssen. Trennen sich die Ehegatten im März 2019, müssen sie sich also ab Jahresbeginn 2020 steuerlich getrennt veranlagen lassen.

Der vorerwähnte Versöhnungsversuch kann dazu führen, dass die steuerliche Zusammenveranlagung noch ein weiteres Jahr in Anspruch genommen werden kann, obwohl das Trennungsjahr hierdurch nicht unterbrochen wird.

Unmittelbar nach der Trennung sollte der unterhaltsberechtigte Ehegatte Trennungsunterhalt gegenüber dem anderen Ehegatten geltend machen, um seine Rechte zu wahren und sicherzustellen, dass er ab diesem Zeitpunkt auch Unterhalt verlangen kann, wenn ein Unterhaltsanspruch gegeben ist. Wichtig ist der Verzug des Unterhaltsverpflichteten. Verlieren Sie hier bitte keine Zeit, weil Sie sonst unnötige wirtschaftliche Nachteile erleiden können.