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Die Rechtsnatur "heimlicher" behördlicher Maßnahmen

Verwaltungsakt ohne Bekanntgabe?

Autor:                   Dr. Klaus Erfmeyer
Erschienen:         September 1999
Veröffentlicht:   DÖV 1999, 719
Verlag:                  W. Kohlhammer

Nach herrschender Auffassung setzt ein Verwaltungsakt unabdingbar seine Bekanntgabe voraus. "Heimliche" Maßnahmen, bei denen es gewollt oder ungewollt an einer Bekanntgabe mangelt, stellen nach dieser Ansicht keine Regelung im Sinne des § 35 VwVfG dar. Die nachfolgende Abhandlung zeigt, dass diese materielle Bedeutung der Bekanntgabe zu widersprüchlichen Ergebnissen zwingt und letztlich nicht vom Gesetz gewollt ist.