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Was bedeutet die Anhörung im Baurecht?

Soweit eine Behörde einen Verwaltungsakt zu erlassen beabsichtigt, der in die Rechte eines Betroffenen eingreift (sogenannter belastender Verwaltungsakt), ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den Tatsachen zu äußern, auf deren Grundlage die beabsichtigte Entscheidung ergehen soll. Beispiel: Die Behörde beabsichtigt, Ihnen den Abriss des illegal errichteten Anbaus Ihres Wohnhauses aufzugeben. Ebenso kommt es zur Anhörung, wenn die Baubehörde einen Ihrerseits gestellten Antrag abzulehnen beabsichtigt. Beispiel: Die Behörde beabsichtigt, Ihren Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung abzuweisen.

Mit der Anhörung wird das Grundrecht auf rechtliches Gehör verwirklicht. Der Betroffene muss nicht Stellung nehmen, er kann Stellung nehmen. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, das Anhörungsrecht wahrzunehmen. Häufig besteht hier die letzte Möglichkeit, vorgerichtlich den Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes  abzuwenden und damit ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Oft geht es darum, in diesem Stadium noch behebbare Mängel - etwa die erforderliche Beibringung noch fehlender Unterlagen - zu beseitigen oder auf eine Korrektur fehlerhafter behördlicher Sachverhaltsermittlung hinzuwirken. Zu prüfen ist in diesem Stadium auch, ob ein illegal errichteter Bau noch nachträglich legalisiert werden kann.

Bedenken Sie bitte: Wird die Chance, die eigenen Rechte im Anhörungsverfahren geltend zu machen, nicht genutzt, bleibt nur die Klärung im gerichtlichen Verfahren. Selbst wenn das verwaltungsgerichtliche Verfahren für Sie erfolgreich ausgeht: Bis dahin ist in der Regel viel wertvolle Zeit verstrichen, die gewünschte Rechtssicherheit bleibt über einen langen Zeitraum aus. Zeit, die nicht nur Ihre Nerven strapaziert, sondern Sie nicht selten wirtschaftlich belastet, weil Sie - etwa bei der Realisierung Ihres Bauprojektes - auf der Stelle treten.