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"Mangelhaft! -Setzen!" - Noten sind nicht alles - und nicht jede schlechte Note ist anfechtbar. Häufig geht es jedoch um Benotungen, die eine erhebliche und weitreichende Bedeutung haben.

Geht es um Ihr noch schulpflichtiges Kind, kann die Schlechtbenotung die Nichtversetzung, vielleicht sogar das Ende der Schullaufbahn zur Folge haben. In diesen Fällen geht es also regelmäßig um weit mehr als "nur" um die beanstandete Note.

Noch gravierender können die Folgen im Bereich der Berufsausbildung und im Studium sein: Die (wiederholte) Benotung einer Leistung mit "mangelhaft" oder schlechter kann zum Ende der Ausbildung, zum Ende des Studiums oder sogar insgesamt dazu führen, dass der Weg in den angestrebten Beruf dauerhaft versagt bleibt.

Auch bestandene, aber zu schlecht bewertete Prüfungen können eine gravierende Auswirkung haben: Sie können den Zugang zu bestimmten Berufen sperren, weil die speziellen Auswahlkriterien das Erreichen einer bestimmten Note voraussetzen, um überhaupt in den Kreis der berücksichtigungsfähigen Bewerberinnen und Bewerber vorzudringen. Unabhängig davon kann - und wird - die zu schlechte Note allgemein die Chancen auf einen Arbeitsplatz in der Zielbranche mindern oder bei der Aushandlung des Lohns zu einem "Dumpingkriterium" des Arbeitgebers werden. 

Fatale Konsequenzen, die zudem häufig Selbstzweifel nähren: Der über Jahre beschrittene Ausbildungsweg erscheint mit einem Male sinnlos und die Zeit hierfür vergeudet - zugleich ist die berufliche Zukunft mit einem großen Fragezeichen versehen. Auch die wirtschaftlichen Konsequenzen liegen auf der Hand: Lässt sich mit der mangelhaften oder unterdurchschnittlichen Note die angestrebte berufliche Tätigkeit nicht oder nur eine geringer dotierte Tätigkeit realisieren, ergeben sich dauerhafte Einbußen (einschließlich geringerer späterer Rente).

Also geht es regelmäßig um viel, wenn es um die Anfechtung eines Prüfungsergebnisses geht, das in seiner Bedeutung weit über die singuläre Prüfungssituation hinausweist. Dem entspreche ich durch eine gewissenhafte Überprüfung des gesamten Prüfungsverfahrens unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung. Es ist von besonderer Wichtigkeit, von Beginn an umfassend und zielführend vorzutragen - und die gesamten Prüfungsakten beizuziehen.

Beachten Sie bitte, dass das Vorgehen gegen Prüfungsentscheidungen fristgebundenes Handeln erfordert. Deshalb ist Eile geboten! Gegebenfalls ist auch verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz erforderlich, der zeitnah beantragt werden sollte.

Schulrecht (auch Unis und Berufsschulen)

Also einschließlich des Rechtes der Hochschulen und des Rechtes der berufsbildenden Schulen.

Nachfolgend eine Auswahl praxisrelevanter Fragen, in denen ich Sie gern berate und vertrete:

  • Vertretung Ihrer Interessen bei der Anfechtung von Prüfungsergebnissen im Widerspruchsverfahren einschl. Überdenkungsverfahren
  • Vertretung Ihrer Interessen im ggf. erforderlichen gerichtlichen Hauptsacheverfahren einschl. etwaiger begleitender Eilverfahren
  • Anfechtung von Examens-, Diplom,- Bachelor- oder Masternoten
  • Abwehr von Entlassungsverfügungen und Nichtzulassungen zu Prüfungen
  • Durchsetzung Ihres Anspruches auf Zulassung zu einer Schule oder Hochschule
  • Vertretung Ihrer Elterninteressen bei Vernachlässigung der Obhuts- und Fürsorgepflicht der Schule
  • Vertretung Ihrer Elterninteressen bei angestrebtem Schulwechsel
  • Anfechtung disziplinarischer Maßnahmen