Zum Inhalt springen

Akteneinsichtsrecht - ein Blick in das Denken und Handeln der Behörde

Das Akteneinsichtsrecht ist von wesentlicher Bedeutung. Anders als aus dem Schriftwechsel oder der sonstigen Kommunikation mit der Behörde ersichtlich, lassen behördliche Zwischenverfügungen und Vermerke einen wesentlichen Aufschluss über die behördliche Bearbeitung zu. Aus anwaltlicher Sicht ergeben sich gerade aus der Akteneinsicht häufig neue Ansatzpunkte für die weitere Vorgehensweise. Die Rückschlüsse, die aus der Akteneinsicht gewonnen werden, können sowohl einem Verwaltungsverfahren als auch einem gerichtlichen Verfahren neue Impulse geben. Behörden versenden in der Regel die Akten nicht zur Einsichtnahme in der Kanzlei, sondern gewähren diese entweder nur vor Ort (also in der betreffenden Behörde) oder sie übersenden die Behördenakte zur Einsichtnahme an eine andere öffentliche Einrichtung (häufig das betreffende Amtsgericht). Akteneinsichten sollten sorgfältig und mit der gebotenen Ruhe vorgenommen werden, weil sie häufig aufschlussreich sind!