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Vita Dr. Klaus Erfmeyer:

  • geboren 1964 in Dortmund, verheiratet, eine Tochter
  • nach der Grundschule Besuch des Helmholtz-Gymnasiums in Dortmund, dort Abitur  Juni 1983
  • bis Oktober 1984: Zivildienst
  • Oktober 1984 bis Oktober 1988: Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
  • April 1989: Erstes Juristisches Staatsexamen (OLG Düsseldorf)
  • April 1989 bis Dezember 1989: Promotion zu einem steuerrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Heinrich-Wilhelm Kruse (Ruhr-Universität Bochum)
  • Januar 1990 bis Dezember 1992: Referendariat beim Landgericht Dortmund; in dieser Zeit zugleich Lehrtätigkeit an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Dortmund
  • Dezember 1992: Zweites Juristisches Staatsexamen (OLG Düsseldorf)
  • Februar 1993 bis Juli 1993: Referent beim Landkreistag Nordrhein-Westfalen
  • seit September 1993: Rechtsanwalt
  • 1996: Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht, seit diesem Jahr auch Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften und weitere Fachpublikationen
  • 1997: Zulassung als Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • 2004 bis 2014: Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum für Verwaltungsrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Martin Burgi)
  • Referent bei der IKK-Akademie
  • Referent bei den Rechtsanwaltskammern Hamm und Celle,
  • Lehraufträge der Hochschule für Gesundheit, Bochum
  • Referent beim Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK) im Rahmen der Seminare für Physiotherapeuten und -therapeutinnen zum Erwerb der Voraussetzungen zur Anerkennung als sektorale(r) Heilpraktiker(in) - Berufs- und Gesetzeskunde (insbesondere Heilpraktikergesetz, Infektionsschutzgesetz sowie zivil- und strafrechtliche Schutznormen)
  • Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW), Standort Gelsenkirchen, für die Bereiche Ordnungswidrigkeitenrecht und Verwaltungsvollstreckungsrecht
  • Verfahrensbeistand für Kinder im Auftrag von Amtsgerichten

Meine Arbeitsweise als Rechtsanwalt:

Niemand kann alles! - Ich beschränke mich auf Mandate, die Rechtsgebiete betreffen, die ich seit vielen Jahren bearbeite und in denen ich wegen meiner langen Erfahrung und/oder meiner zusätzlichen Zulassungen als Fachanwalt das praktische und theoretische Wissen habe, um Sie effektiv beraten und vertreten zu können. Meine fachlichen Schwerpunkte können Sie dieser Homepage entnehmen.

Dass Anwältinnen und Anwälte verpflichtet sind, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mandanten zu wahren und ihr Bemühen schulden, den Mandatsauftrag bestmöglich zu erfüllen, ist bekannt und gilt für mich ebenso wie für jede Kollegin und jeden Kollegen. Innerhalb des unantastbaren Pflichtenkreises unterscheiden sich die Arbeitsweisen in der Erbringung der anwaltlichen Dienstleistung teilweise beträchtlich und sind so unterschiedlich wie die menschlichen Charaktere selbst. Die Motive, aus denen heraus die Anwältin oder der Anwalt arbeitet, weichen individuell voneinander ab und prägen deshalb auch die Art und Weise der Zusammenarbeit mit der Mandantin oder dem Mandanten und somit durchaus auch die Qualität des Mandatsverhältnisses.

Einer der größten Vorteile der Anwaltstätigkeit ist für mich nach wie vor ihre Vielseitigkeit. Es gibt nur wenige Berufe, die einerseits fortlaufend neue und hohe Anforderungen an die Berufsausübung stellen und dafür andererseits mit stets neuen Einblicken in unterschiedlichste Lebenssachverhalte und vielseitige Begegnungen mit Menschen belohnen. Hieraus folgt mein berufliches Interesse: Sie sind für mich kein "Fall". Wenn ich Ihr Mandat übernehme, stehe ich dafür ein, gemeinsam mit Ihnen zügig und lösungsorientiert Wege zu gehen, die Ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Zielen dienen. Es geht um ein Miteinander, das nur gelingt, wenn wir auf Augenhöhe verlässlich zusammenarbeiten.

    Daraus folgen meine Arbeitsgrundsätze:

    • Wenn Sie mich als Anwalt beauftragen möchten, muss die "Chemie" zwischen uns stimmen. Sie ist unabdingbare Voraussetzung für unsere professionelle Zusammenarbeit.
    • Das Mandatsverhältnis muss von Vertrauen geprägt sein. Das setzt wechselseitige Offenheit und wechselseitigen Respekt voraus. Wenn es am Vertrauen fehlt, ist es im beiderseitigen Interesse besser, das Mandat nicht anzunehmen.
    • Als Anwalt nehme ich Ihre Interessen engagiert wahr. Mögliche Wege und Handlungsoptionen erörtere ich mit Ihnen vorab und berate Sie über Chancen und Risiken - auch in finanzieller Hinsicht. Als "Mietschnauze" diene ich hingegen nicht. Gebotene Sachlichkeit hindert keine Schärfe in der Argumentation. Ganz im Gegenteil: Sie ist oft erforderlich, um die eigene Position zu konturieren. Beleidigungen und Diffamierungen des Gegners scheiden dagegen aus. Sie vertragen sich nicht mit meinem Verständnis von der Ausübung des Anwaltsberufs. Abgesehen davon tragen sie nicht zum Erfolg bei, sondern erzeugen häufig einen gegenteiligen Effekt.
    • Die für jeden Fall wichtigen Sachinformationen können nur von Ihnen beigesteuert werden. Die von Ihnen präsentierten Fakten und meine rechtliche Einordnung bilden die Basis, von der aus Handlungsoptionen erarbeitet werden können. Deshalb ist es gut und richtig, wenn Sie - über die von mir nachgefragten Informationen hinaus - all jenes mitteilen, was aus Ihrer Sicht für die Bearbeitung Ihres Falles wichtig ist. In welchem Umfang und in welcher Darstellung diese Informationen in der weiteren außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit verwendet werden, richtet sich danach, ob sie Ihrem außergerichtlichen oder prozessualen Ziel dienen. Deshalb kann es in Ihrem eigenen Interesse nötig sein, Ihre Informationen zu bündeln und auf die wesentliche Aussage zu konzentrieren.
    • Schreiben an die Gegensätze oder Schriftsätze an ein Gericht erhalten Sie regelmäßig vorab - und zeitnah - im Entwurf. Dies ermöglicht Ihnen zum einen, zu überprüfen, ob die von Ihnen gemachten Sachangaben inhaltlich zutreffend umgesetzt worden sind. Zum anderen ist so gewährleistet, dass Sie stets von vornherein in den weiteren Verfahrensgang eingebunden sind. Dies schafft Transparenz; Sie sollen nicht von dem Tun Ihres eigenen Anwalts überrascht werden!
    • Häufig geht es darum, rechtzeitig zu handeln. Sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Tätigkeit ist regelmäßig davon geprägt, gesetzte Fristen einzuhalten. Ich schöpfe Fristen nur dann "bis zum letzten Tag" aus, wenn es nicht anders geht oder taktisch sinnvoll erscheint. Unabhängig hiervon sollten Sie Ihre für mich (und somit für meine Arbeit für Sie) wichtigen Informationen rechtzeitig vor einem Fristablauf übermitteln. Dies verhindert Schnellschüsse und dient insbesondere Ihrem Interesse, dass ich mit Umsicht und in Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen und richtigen Schritte vorbereiten und alle wichtigen Informationen außergerichtlich oder prozessual zielführend verwenden kann.
    • Ihr Fall ist Ihnen - natürlich - wichtig. Deshalb fühle ich mich Ihnen gegenüber verpflichtet, zügig zu arbeiten. Die von mir zu leistende Arbeit erfolgt zeitnah. Ich dränge auch Gerichte und andere Beteiligte dazu, das Verfahren zu betreiben und nicht zu verschleppen. Sie haben einen Anspruch auf Klärung "Ihres Falles".

    Wie kommen wir zueinander in Kontakt - und in welchen Städten und Regionen vertrete ich Sie?

    Es gibt Gepflogenheiten, die heute als konservativ gelten mögen - doch das heißt nicht, dass sie schlecht sind. - Ganz im Gegenteil!

    Natürlich kommuniziere ich mit Ihnen auch per Mail und garantiere Ihnen, dass ich auch alle anderen modernen Kommunikationstechniken zu Ihrem Vorteil nutze.

    Aber: Ich halte es für wichtig, dass wir uns kennen.

    Der persönliche Kontakt - gerade zu Beginn des Mandats und bei allen wichtigen Verfahrensschritten - ist und bleibt von besonderer Bedeutung! Wenn ich Sie berate und - außergerichtlich oder gerichtlich - vertrete, dann möchte ich Sie und die ganze, den "Fall" einkleidende Geschichte kennen. Ich möchte wissen, was Ihnen wichtig ist, welche Befindlichkeiten Sie bewegen, möchte nicht nur Ihre wirtschaftlichen, sondern auch Ihre persönlichen Zielvorstellungen erfahren und dadurch lernen, worum es Ihnen wirklich geht und wie ich meine berufliche Profession für Sie einsetzen kann. Es geht darum, dass ich Sie mit meiner Arbeit unterstütze. Deswegen muss ich wissen, was Sie in Ihrem "Fall" bewegt, was Ihnen hilft und welches Ziel Sie mit meiner Unterstützung anstreben. Ein persönliches Gespräch, die Erfahrung, wer der jeweils andere ist und wie er "tickt", ist durch nichts zu ersetzen. Ich erfahre von Ihnen, Ihren Zielen und auch von dem Sachverhalt, den es zu regeln gilt, in einem persönlichen Gespräch mehr und eindrucksvoller, als dies eine mehrseitige Mail leisten könnte, auch wenn sie alle Fakten enthalten sollte. Das persönliche Gespräch schafft nicht nur die uns verbindendende Atmosphäre; es leistet auch die notwendigen Akzentuierungen für meine Arbeit. Mit unserem persönlichen Kontakt bekommt Ihr "Fall" ein Gesicht - und er prägt sich gemeinsam mit Ihrer Persönlichkeit bei mir ein. Dies ist wertvoller und nachhaltiger als ein seelenloses Papierwerk, in dem viele - und somit auch wichtige - Detailinformationen ungewichtet untergehen können.

    Umgekehrt ist es genauso: Sie möchten wissen, wem Sie "Ihre Sache" anvertrauen. Sie wollen sich und Ihr Anliegen gut aufgehoben wissen. - Sie möchten eine anwaltliche Vertretung, die sich für Sie und Ihr Ziel einsetzt: Das können Sie nur beurteilen, wenn Sie "Ihren Anwalt" kennen.

    Also: Persönlicher und direkter Kontakt sind in unser beider Interesse wichtig - und unserer professionellen Zusammenarbeit dienlich. Aus diesem Grunde gebe ich Ihren Fall auch nicht an mir zuarbeitende Anwältinnen oder Anwälte weiter. Sie haben durchgehend nur einen Ansprechpartner: Mich selbst.

    Ein weiterer Grundsatz: Räumliche Distanz ist kein Hindernis, sie erfordert nur eine kluge Organisation. Ich vertrete seit langem auch bundesweit Unternehmen (insbesondere Krankenkassen) und Privatklienten in allen von mir bedienten Rechtsbereichen. Es ist - wie immer im Leben - eine Sache des Willens: Will man zueinander kommen, schafft man es auch.

    Besprechungen finden in meiner Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort statt. Besprechungstermine mit Unternehmen führe ich regelmäßig am Sitz des Unternehmens durch. Die Erfahrung zeigt, dass hierbei immer wieder auf in Ihrem Unternehmen befindliche Unterlagen (z.B. technische Zeichnungen, Verträge mit Subunternehmern, Versicherungspolicen) oder Informationen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Ihrer Firma zurückgegriffen werden muss. Ich mute Ihnen nicht zu, mit Rollkoffern und mehreren Personen zu mir anzureisen. Effektiver ist es, wenn ich zu Ihnen komme.

    In der Regel kann ich meine Arbeit für Sie innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der Kanzlei erbringen. Doch es gibt besondere Sachverhalte, die einen sofortigen Rat, vielleicht auch ein sofortiges Handeln erfordern. In diesen Fällen sollen Sie auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten auf mich zurückgreifen können. In der Erwartung, dass Sie verantwortungsvoll damit umgehen, teile ich Ihnen nachfolgend auch meine Handynummer mit.

    Sie erreichen mich wie folgt:

    Bredeneyer Str. 36
    45133 Essen (Kanzleiadresse)

     

    Achtung: Die Wegbeschreibung muss noch aktualisiert werden! Bitte nutzen Sie einen Routenplaner, um die richtige Wegbeschreibung zur Kanzlei zu erhalten!!!

     

    Die Kanzlei befindet sich in einem ruhigen Wohnviertel, etwa 250 Meter von Amts- und Landgericht sowie Landessozialgericht und Arbeitsgericht entfernt.

    Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln benutzen Sie bitte ab Essen Hbf die Stadtbahnlinie U 11 (Richtung Messe/Gruga) bis zur Haltestelle Messe Ost/Gruga. 

    Die Fahrt ist für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet. Nahezu stufenloser Einstieg in die Fahrzeuge ist an Start- und Zielstation vorhanden.

    Verlassen Sie die Haltestelle bitte über den Ausgang D. Sodann überqueren Sie bitte die direkt am Ausgang D gelegene Alfredbrücke und gehen direkt hinter der Brücke links in die Schönleinstraße bis zu der auf der rechten Straßenseite gelegenen Hausnummer 48. Der Fußweg ab Haltestelle beträgt etwa sieben Minuten.

     

    Kontaktdaten:

    Telefon der Kanzlei: 0201 / 87 89 55 - 0

    Telefax der Kanzlei: 0201 / 87 89 55 - 29

    E-mail-Adresse: info@klaus-erfmeyer.de

    Öffnungszeiten der Kanzlei:

    Mo - Do. von 09:00  - 17:00 Uhr
    Freitags von  09:00 - 13:00 Uhr

     

    Für dringende Fälle meine Handynummer: 0172/23 39 157

    Ich bin gern für Sie da und freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen!