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Der Ausschluss der Verkehrssicherungspflicht auf Reitwegen durch landesrechtliche Normen - dargestellt an der Regelung des § 50 Abs. 6 Satz 2 LG NWW

Ausschluss der Verkehrssicherungspflicht auch auf Reitwegen, die nach den Vorschriften der StVO gekennzeichnet sind?

Autor:                   Dr. Klaus Erfmeyer
Erschienen:         Januar 2003
Veröffentlicht:   NWVBl. 2003, 8 ff.
Verlag:                  Boorberg

Nach § 50 Abs. 6 Satz 2 LG NW erfolgt die Ausübung der Reitbefugnis gemäß Abs. 1 (Reiten in der freien Landschaft) und gemäß Abs. 2 (Reiten im Walde) auf eigene Gefahr. Nach dem Runderlass des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17.2.1981 gilt dies auch für Reitwege, die nach den Vorschriften der StVO als Reitwege gekennzeichnet sind. Der Aufsatz geht der Frage nach, ob § 50 Abs. 6 Satz 2 LG NW den potenziell Verkehrssicherungspflichtigen wirksam von jeglichen Schutzpflichten befreit.