Ihr Gewerbe ist zumeist Ihr Kapital - und Ihre (Haupt-)Einkommensquelle. Sie so zügig wie möglich zu eröffnen und sie zu erhalten, ist Ihr existenzielles Interesse. Im Bereich des Gewerbe- und Gaststättenrechts (sowie im ergänzenden Fachrecht, zum Beispiel dem Baurecht) existiert eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Vorgaben, die im einzelnen bestimmen, wo welches Gewerbe in welchem Umfang und unter welchen Auflagen betrieben werden kann. Rechtssicherheit und Zügigkeit des Verfahrens sind angesichts seiner wirtschaftlichen Bedeutung für Sie von besonderem Wert.
Bitte beachten Sie, dass das behördliche Handeln häufig fristgebundenes Handeln erfordert. Deshalb ist Eile geboten!
Gegen Sie erlassene Verwaltungsakte sind seitens der Behörde häufig mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verbunden (§ 80 Absatz 2 Nr. 4 VwGO). Es sollte deshalb zeitnah geprüft werden, ob in Ihrem Interesse Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt werden muss, um den drohenden Sofortvollzug durch die Behörde zu verhindern.
Nachfolgend eine Auswahl praxisrelevanter Fragen, in denen ich Sie gern berate und vertrete:
Gewerbe - und Gaststättenrecht
- Begleitung des gesamten Genehmigungsverfahrens bis hin zu der von Ihnen begehrten Erlaubnis
- Anfechtung von Auflagen und sonstigen Nebenbestimmungen, die Sie in Ihrem Betrieb unrechtmäßig belasten
- Anfechtung gegen Sie ergangener Verbotsverfügungen
- Begleitung in Verwaltungsverfahren, gerichtet auf beabsichtigte Modifizierungen des von Ihnen ausgeübten Gewerbes
- Vertretung Ihrer Interessen auch gegenüber beteiligten Fachbehörden
- Vertretung auch in begleitenden Investitionsverfahren
- (Befristete) Duldung von gebietsunverträglichem Gewerbe
- Vertretung Ihrer Interessen im Streit um Betriebs- und Öffnungszeiten
- Vertretung Ihrer Interessen in der Abwägung zwischen Unternehmer- und Umweltbelangen