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Anhörungsrecht wahrnehmen und sich in das Verfahren einbringen

Soweit eine Behörde einen Verwaltungsakt zu erlassen beabsichtigt, der in die Rechte eines Betroffenen eingreift (sogenannter belastender Verwaltungsakt), ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den Tatsachen zu äußern, auf deren Grundlage die beabsichtigte Entscheidung ergehen soll. Das ist auch im Erschließungsbeitragsrecht so.

Mit der Anhörung wird das Grundrecht auf rechtliches Gehör verwirklicht. Der Betroffene muss nicht Stellung nehmen, er kann Stellung nehmen. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, das Anhörungsrecht wahrzunehmen. Häufig besteht hier die letzte Möglichkeit, vorgerichtlich den Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes abzuwenden und damit ein Widerspruchsverfahren oder gerichtliches Verfahren zu vermeiden oder zumindest auf eine Korrektur der beabsichtigten Verwaltungsentscheidung hinzuwirken. Erschließungsbeitragsbescheide sind in der letzten Zeit vermehrt Gegenstand in Medienberichten - kein Wunder, denn durch die flächendeckend erforderlichen Erneuerungen der in die Jahre gekommenen Straßeninfrastruktur werden für die Anlieger häufig hohe (und oftmals unzumutbare) Beträge gefordert. Bereits im Anhörungsverfahren sollte engagiert und rechtlich substantiiert agiert werden. Es geht um Ihr Geld!