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Für Ihre Kinder ist Ihre Trennung von Ihrem Partner/Ihrer Partnerin oft noch schlimmer und langfristig belastender als für Sie als nunmehr getrennt lebender Elternteil. Die nun drängenden Fragen, wie der Alltag für die Kinder nach der Trennung bewältigt, wie Kontakte zum anderen Elternteil gestaltet, gesichert und durchgesetzt werden können, lässt die wichtige Frage nach der finanziellen Sicherung der Kinder in der akuten Trennungsphase manchmal in den Hintergrund treten. Doch hier ist rasches Handeln geboten, um berechtigte Ansprüche geltend zu machen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Holen Sie deshalb im Interesse Ihrer Kinder - und auch in Ihrem eigenen Interesse - rechtliche Beratung ein! Ich referiere seit Jahren bei mehreren Anwaltskammern als Dozent bei Fortbildungsseminaren für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht zur aktuellen Rechtsprechung im Unterhaltsrecht und ihre Auswirkung auf die familienrechtliche Praxis. - Profitieren Sie von meiner fachlichen Expertise!

Nachfolgend eine Auswahl häufiger Fragen, bei deren Beantwortung ich Sie gern berate und vertrete:

Kindesunterhalt

  • Wie hoch ist der Ihrem Kind / Ihren Kindern zustehende Unterhalt und wie wird er geltend gemacht? - Achtung: Es ist Eile geboten!
  • Wie errechnet sich das unterhaltsrelevante Einkommen?
  • Welche Bedeutung haben sogenanntes fiktives Einkommen und unbare Einkommensbestandteile (insbesondere Wohnvorteil und Pkw-Nutzung)?
  • Welche Abzugspersonen von Ihrem Einkommen sind zur Abwehr oder zur Reduzierung des Ihnen gegenüber geltend gemachten Unterhaltsanspruch zu berücksichtigen?
  • Was hat es mit Barunterhalt und Naturalunterhalt auf sich?
  • Wie können Kindesunterhaltsansprüche möglichst schnell realisiert werden und welche Möglichkeiten bietet die Unterhaltsvorschusskasse?
  • Wie wird gerechnet, wenn das Kind schon über eigenes Einkommen verfügt (z. B. Ausbildungsvergütung, Zinseinkünfte aus Vermögen)?
  • Verwirkt das Kind seinen Unterhalt, wenn es in seiner Ausbildung "bummelt" oder zu Ihnen, dem Unterhaltspflichtigen, keinen Kontakt hält?
  • Muss sich der andere Elternteil am Barunterhalt beteiligen? Wenn ja: Wie errechnen sich die Haftungsanteile?
  • Wie lange muss ich Kindesunterhalt zahlen? Wie werden Zweitausbildungen und geplante Ausbildungsunterbrechungen gewertet?
  • Ist es von Bedeutung, wenn Sie als barunterhaltspflichtiger Elternteil ein deutlich geringeres Einkommen erzielen als der betreuende Elternteil?
  • Wie errechnet sich der Kindesunterhalt beim Wechselmodell? Welche Bedarfspositionen sind einzubeziehen und wie verteilt sich die Unterhaltszahllast?
  • Können die Großeltern gegenüber ihrem Enkelkind unterhaltsverpflichtet sein?
  • Wann und bis zu welcher Betragshöhe kann das Jugendamt Leistungen aus der Unterhaltsvorschusskasse erbringen?
  • Können Sie gegen den anderen Elternteil einen Ausgleichsanspruch geltend machen, wenn Sie statt des anderen Elternteils Barunterhalt für das Kind leisten?
  • In welchem Umfang kann ich unterhaltsrechtlich berücksichtigungsfähige Altersvorsorge betreiben?
  • Zweitausbildung oder (sinnhafte?) Ergänzung der Erstausbildung: Wann und wie lange müssen Eltern für ihre Kinder "in ihre eigene Tasche" greifen?
  • Klassenfahrt nach Rom, teure Kommunion oder Konfirmation, hohe Eigenbeteiligung bei der Zahnspange - Mehrbedarf und Sonderbedarf: Was geht und was geht nicht?
  • Wechsel des Aufenthaltsortes des Kindes: Worauf muss geachtet werden?
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