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Trennungsfolgenvereinbarung

Trennungen sind belastend, insbesondere dann, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Oft kommt es wegen der Trennung zur emotionalen Überforderung, die von den finanziellen Sorgen begleitet wird, die mit der Trennung und möglichen späteren Scheidung verbunden sind. Die Familiengerichte können in allen wirtschaftlichen Folgefragen Entscheidungen treffen, wirkliche Lösungen sind hiermit jedoch oft nicht verbunden. Hinzu kommt, dass familienrechtliche Verfahren häufig einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen und auch viel Geld kosten können.

Der bessere Weg besteht darin, trotz der Trennung gemeinsam mit dem anderen Ehegatten zu erkennen, dass ein gemeinsames Interesse daran besteht, die nötige Klärung der wirtschaftlichen Folgefragen einvernehmlich, somit zügiger, kostensparender und nervenschonender selbst herbeizuführen und tragfähige Vereinbarungen herbeizuführen, die mit anwaltlicher Hilfe rechtssicher formuliert werden (insbesondere Regelung des Ehegattenunterhaltes, also Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich). Dies ermöglicht beiden Ehegatten regelmäßig, zügig ihren Weg nach vorn gehen und sich auf den neuen Lebensabschnitt fokussieren zu können. Dieser Weg ist umso mehr angeraten, wenn es auch um gemeinsame Kinder geht, die nicht nur unter der Trennung leiden, sondern insbesondere auch unter den zwischen den Eltern ungelösten Konflikten.

Ich berate und begleite Sie gern beim Abschluss von zielführenden und sinnvollen Trennungsfolgenvereinbarungen!