Akteneinsichtsrecht - Rechnungen und Verteilungsschlüssel prüfen
Das Akteneinsichtsrecht ist von wesentlicher Bedeutung. Anders als aus dem Schriftwechsel oder der sonstigen Kommunikation mit der Behörde ersichtlich, kann erst eine Einsichtnahme in die Akte zeigen, wie die einzelnen Erschließungsbeiträge ermittelt, welche Verteilungsschlüssel angewendet und ob etwa bei einer Straße eine sinnvolle Abschnittsbildung vorgenommen wurden. Aus anwaltlicher Sicht ergeben sich gerade im Erschließungsbeitragsrecht aus der Akteneinsicht häufig neue erstmals Ansatzpunkte für eine erfolgversprechende Vorgehensweise. Die Rückschlüsse, die aus der Akteneinsicht gewonnen werden, können sowohl einem Widerspruchsverfahrenals auch einem gerichtlichen Verfahren neue Impulse geben. Behörden versenden in der Regel die Akten nicht zur Einsichtnahme in der Kanzlei, sondern gewähren diese entweder nur vor Ort (also in der betreffenden Behörde) oder sie übersenden die Behördenakte zur Einsichtnahme an eine andere öffentliche Einrichtung (häufig das betreffende Amtsgericht). Akteneinsichten sollten sorgfältig und mit der gebotenen Ruhe vorgenommen werden, weil sie häufig aufschlussreich sind!