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Werkvertragsrecht

  • Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Ansprüche aus Werkverträgen, insbesondere Bauunternehmerverträgen und Architektenverträgen
  • "Weitergabe" der gegen Sie geltend gemachten Regressansprüche an den verantwortlichen Subunternehmer
  • Gestaltung von Werkverträgen, insbesondere Bauverträgen und Architektenverträgen sowie Begleitung entsprechender Vertragsverhandlungen
  • Betreuung Ihrer baurechtlichen Mandate in zivilrechtlicher und öffentlich - rechtlicher Hinsicht
  • einvernehmiche Anpassung oder Aufhebung von Werkverträgen nach Veränderung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • gerichtliche Durchsetzung der infolge Veränderung oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage veränderten vertraglichen Ansprüche
  • Anfechtung und Aufhebung von Werkverträgen und deren Rückabwicklung
  • Gestaltung und Prüfung von Bauvertrags-, Subunternehmer- und Architektenverträgen
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Gegenseite"
  • Vertretung auch in komplexen Rechtstreiten über die Erstellung oder Planung von Industrieanlagen auf Basis langjähriger Erfahrung
  • Begleitung und Vertretung in selbständigen Beweisverfahren als effektive Vorstufe sich anschließender Prozessverfahren
  • Geltendmachung Ihrer Ansprüche mit der Vorschussklage: Erster Schritt gegen den Schädiger, damit Sie endlich "Geld sehen", um die Sanierung anzugehen