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Der Vertrauensausschluss bei "Erwirkung" eines rechtswidrigen Verwaltungsakts durch den Begünstigten (§ 48 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 1 und 2 VwVfG)

"Erwirkung" nur durch zielgerichtetes Handeln?

Autor:                   Dr. Klaus Erfmeyer
Erschienen:         August 1997
Veröffentlicht:   DÖV 1997, 629 ff.
Verlag:                  W. Kohlhammer

Die Vertrauensausschlusstatbestände des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 1 und 2 VwVfG setzen voraus, dass der Begünstigte den Verwaltungsakt "erwirkt" hat. Kernfrage bei der Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals ist, ob - wie vom Gesetzgeber gewollt und größtenteils in Rechtsprechung und Literatur vertreten - lediglich eine bloße Verursachung der Fehlerhaftigkeit der behördlichen Maßnahme durch den Begünstigten vorausgesetzt wird. Diese Maßnahme verkennt die Bedeutung des Vertrauensschutzes und führt zu unbefriedigenden Ergebnissen.