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Genehmigungsverfahren

Vielfach erfordert die Umsetzung eines Projekts das Vorliegen einer behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis (zum Beispiel Baugenehmigung, Gewerbeerlaubnis, Gaststättenerlaubnis). Auf den entsprechenden Antrag des Bürgers hin eröffnet die Behörde ein sogenanntes Verwaltungsverfahren, welches mit dem Erlass des erstrebten Verwaltungsaktes (oder aber auch dessen Ablehnung) endet. Genehmigungsverfahren sind häufig komplexer Natur. Es kann empfehlenswert sein, bereits während des Genehmigungsverfahrens anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um auf vollständige und sachdienliche Anträge hinzuwirken oder aber in erforderlicher Weise im Genehmigungsverfahren mitzuwirken. Dies ist häufig zielführender als die Ablehnung eines Antrages zu riskieren, was die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens oder verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erforderlich machen kann. Dies ist in der Regel mit Zeitverlust und auch finanziellen Einbußen verbunden.