Das Regelbeispiel der "erheblichen gerichtlichen Bestrafung" im Sinne des § 24 Abs. 2 LuftVZO
Vorstrafe als Indiz für Unzuverlässigkeit
Autor: Dr. Klaus Erfmeyer
Erschienen: Februar 1997
Veröffentlicht: ZLW 1997, 199 ff.
Verlag: Carl Heymanns
Gerade wegen seiner Bedeutung für den Betroffenen ist an das Merkmal "erhebliche gerichtliche Bestrafung" im Sinne des § 24 Abs. 2 LuftVZO, dessen Ersatz durch kommende europaeinheitliche Regelungen bis jetzt nicht vorgesehen ist, zumindest die Anforderung zu stellen, dass sein Vorliegen tatsächlich - entsprechend der Bedeutung eines Regelbeispiels - zu indizieren vermag. Der Aufsatz erörtert die Vorschrift und soll den Gesetzgeber zur Reform anregen.