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Das Regelbeispiel der "erheblichen gerichtlichen Bestrafung" im Sinne des § 24 Abs. 2 LuftVZO

Vorstrafe als Indiz für Unzuverlässigkeit

Autor:                   Dr. Klaus Erfmeyer
Erschienen:         Februar 1997
Veröffentlicht:   ZLW 1997, 199 ff.
Verlag:                  Carl Heymanns

Gerade wegen seiner Bedeutung für den Betroffenen ist an das Merkmal "erhebliche gerichtliche Bestrafung" im Sinne des § 24 Abs. 2 LuftVZO, dessen Ersatz durch kommende europaeinheitliche Regelungen bis jetzt nicht vorgesehen ist, zumindest die Anforderung zu stellen, dass sein Vorliegen tatsächlich - entsprechend der Bedeutung eines Regelbeispiels - zu indizieren vermag. Der Aufsatz erörtert die Vorschrift und soll den Gesetzgeber zur Reform anregen.