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Bindungswirkung rechtswidriger allgemeiner Zusagen in entsprechender Anwendung der §§ 38 Abs. 2, 48 VwVfG?

Übertragbarkeit der Bindungswirkung rechtswidriger Zusicherungen auf rechtswidrige allgemeine Zusagen?

Autor:                   Dr. Klaus Erfmeyer
Erschienen:         Dezember 1999
Veröffentlicht:   DVBl. 1999, 1625 ff.
Verlag:                  Carl Heymanns

Aus der Verweisung des § 38 Abs. 2 VwVfG auf § 48 VwVfG folgt, dass auch die rechtswidrige Zusicherung grundsätzlich verbindlich ist. Nach inzwischen verbreiteter Auffassung soll diese Rechtsfolge - als allgemeiner Rechtsgedanke oder im Wege der analogen Anwendung der §§ 38 Abs. 2, 48 VwVfG - auch für rechtswidrige allgemeine Zusagen gelten. Der Aufsatz zeigt, dass die Bindungswirkung rechtswidriger Zusicherungen nicht auf rechtswdrige allgemeine Zusagen übertragbar ist.