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Vertragsrecht

Der Begriff "Vertragsrecht" ist fast zu allgemein. Verträge sind ein in allen Rechtsgebieten übliches Rechtsgeschäft, um zwischen zwei oder mehreren Beteiligten ein Rechtsverhältnis einvernehmlich und verbindlich zu regeln.

Im hier verwendeten Sinne bescheibt der Begriff des Vertragsrechts jene (zivilrechtlichen) Rechtsmaterien, in denen ich Mandantinnen und Mandanten außerhalb meiner fachanwaltschaftlichen Tätigkeiten betreue und vertrete.

Dies betrifft insbesondere das Kaufrecht, das Werkvertragsrecht und das Dienstvertragsrecht (außerhalb des Arbeitsrechts). Im Kern geht es hierbei jeweils um die Geltendmachung der jeweiligen Erfüllungs- und Zahlungsansprüche sowie der Schadensersatz- und möglichen Rückgewähransprüche.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit besteht in der Vertragsgestaltung. Sie dient einer Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechenden praxisnahen Regelung Ihrer vertraglichen Ziele und einer vorausschauenden Berücksichtigung von Risiken und Schadensabwicklungen Im Vertragsverhältnis. Die Vertragsgestaltung soll eine solide Basis für die Umsetzung Ihres Vorhabens / Ihres Geschäfts schaffen. Klarheit und Vollständigkeit der vertraglichen Regelungen vermeiden Regelungslücken und Auslegungszweifel. Deshalb ist eine gute Vertragsgestaltung sowohl in Ihrem rechtlichen als auch in Ihrem wirtschaftlichen Interesse. Der Vertrag soll die typischen und vorhersehbaren möglichen Krisensituationen bereits im Vorfeld erfassen und Sie schützen, wenn der Krisenfall eintritt. Es wäre rechtlich und wirtschaftlich fatal, wenn unklare, widersprüchliche oder unvollständige Regelungen nicht nur nicht schützen, sondern ihrerseits Quelle weiterer Auseinandersetzungen werden.

Mit der gleichen Zielrichtung überprüfe oder entwerfe ich für Ihr Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Schwerpunkte meiner lösungsorientierten Beratung und Vertretung sind unter anderem folgende Fragestellungen: