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Mit der Trennung entfällt auch die bisherige wirtschaftliche Gestaltung der Ehe, die zumeist auf einer konkreten Absprache zwischen den Ehepartnern, zumindest aber auf einer stillschweigenden Vereinbarung beruht: Häufig ist einer der Ehegatten vollschichtig berufstätig und der andere teilschichtig oder gar nicht, etwa um die Kinder zu betreuen oder um den Haushalt zu führen. Die Trennung beendet nicht nur das gemeinsame Wirtschaften; es droht auch regelmäßig ein finanzieller Engpass. Das Familieneinkommen, das füher zur Versorgung der (ungetrennten) Familie ausreichte, muss nun für getrennte Haushalte und damit zwangsläufig höhere Kosten der doppelten Haushaltsführung ausreichen und schon aus diesem Grunde anders verteilt werden. Die Regelung des Ehegattenunterhaltes betrifft im Regelfall - bei beiden Ehegatten - die komplexe Neuregelung der Einkommensverteilung, beeinflusst durch die jeweilige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Ehegatten, ihre jeweiligen Bedarfe und das ihnen jeweils zuzurechnende Einkommen.

Die Regelung des Ehegattenunterhaltes ist eine der folgenschwersten und deshalb bedeutendsten Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Trennung. Bei langer Ehedauer und/oder dem Vorhandensein sogenannter ehebedingter Nachteile kann die Frage, ob und in welcher Höhe Ehegattenunterhalt auch noch nach der Scheidung geschuldet wird, über Jahre und vielleicht sogar dauerhaft von Bedeutung sein. - Gleich, ob Sie unterhaltsverpflichtet oder unterhaltsberechtigt sind: Es geht um eine äußerst wichtige und vielleicht auch eine existentielle Frage, die mit Sorgfalt und Sachkunde geprüft und beantwortet werden muss.

Ich referiere seit Jahren bei mehreren Anwaltskammern als Dozent bei Fortbildungsseminaren für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Familienrecht zum Unterhaltsrecht und zu der hierzu ergangenen aktuellen Rechtsprechung und ihrer Anwendung in der familienrechtlichen Praxis. Sie profitieren von dieser fachlichen Expertise.

Nachfolgend eine Auswahl sich häufig stellender Fragen, bei deren Lösung ich Sie gern berate und vertrete:

Ehegattenunterhalt

  • Wie hoch ist der Ihnen zustehende Ehegattenunterhalt und wie wird er geltend gemacht? Achtung: Es ist Eile geboten!
  • Wie können Ehegattenunterhaltsansprüche möglichst schnell realisiert werden?
  • Welche Abzugspersonen von Ihrem Einkommen sind zur Abwehr oder zur Reduzierung des Ihnen gegenüber geltend gemachten Unterhaltsanspruchs zu berücksichtigen?
  • Wie lange können Sie Ehegattenunterhalt beanspruchen / müssen Sie Ehegattenunterhalt zahlen?
  • Wie unterscheiden sich Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
  • Müssen Sie zur Minderung Ihrer Unterhaltsbedürftigkeit eine berufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausweiten?
  • Wie werden andere Einkünfte außerhalb des Erwerbseinkommens unterhaltsrechtlich berücksichtigt? - Unterhaltsberechnung mit so genannten Mischeinkünften
  • Wie wirkt es sich unterhaltsrechtlich aus, wenn Sie oder Ihr(e) frühere(r) Partner(in) in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt?
  • Wie wirkt sich Ihre neue Partnerschaft auf den Ehegattenunterhalt aus?
  • Unter welchen Umständen kann Ehegattenunterhalt verwirkt sein?
  • Wie wirken sich so genannte ehebedingte Nachteile aus (Sie können wegen des ehe- und/oder kinderbedingten beruflichen Pausierens nicht mehr beruflich anschließen)?
  • Wie werden andere Unterhaltspflichten in die Berechnung "eingepreist" und welche Rangfolge ist zu beachten?
  • Kann so genanntes fiktives Einkommen im unterhaltsrelevanten Einkommen berücksichtigt werden?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen im Rahmen so genannter sekundärer Altersvorsorge?
  • Welche außergerichtlichen Regelungen können getroffen werden, die zukunftsorientiert und kostenbewusst kostspielige lange Streitereien vermeiden?
  • Wie wirken sich bereits getroffene ehevertragliche Regelungen auf die Ehegattenunterhaltsverpflichtung aus?
  • Was bedeutet der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der früheren Ehepartner nach der Scheidung in der Praxis?
  • Welche Konsequenz hat es, wenn Sie als unterhaltsbegehrender oder unterhaltsverpflichteter Ehegatte vorzeitig in Rente gehen?
  • Wie wirken sich steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf die Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt aus?
  • Welche unterhaltsrechtliche Konsequenzen haben unbare Einkommensbestandteile (insbesondere Wohnvorteil und Pkw-Nutzung)?
  • Kann ich "unterhaltsneutral" in Altersteilzeit gehen?
  • Die laufenden Kosten der Immobilie (Darlehen, Zinsen, Verbrauchskosten): Entlastung oder Belastung im Unterhaltsstreit?
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