Skip navigation Werkvertragsrecht
- Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Ansprüche aus Werkverträgen, insbesondere Bauunternehmerverträgen und Architektenverträgen
- "Weitergabe" der gegen Sie geltend gemachten Regressansprüche an den verantwortlichen Subunternehmer
- Gestaltung von Werkverträgen, insbesondere Bauverträgen und Architektenverträgen sowie Begleitung entsprechender Vertragsverhandlungen
- Betreuung Ihrer baurechtlichen Mandate in zivilrechtlicher und öffentlich - rechtlicher Hinsicht
- einvernehmiche Anpassung oder Aufhebung von Werkverträgen nach Veränderung oder Wegfall der Geschäftsgrundlage
- gerichtliche Durchsetzung der infolge Veränderung oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage veränderten vertraglichen Ansprüche
- Anfechtung und Aufhebung von Werkverträgen und deren Rückabwicklung
- Gestaltung und Prüfung von Bauvertrags-, Subunternehmer- und Architektenverträgen
- Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der "Gegenseite"
- Vertretung auch in komplexen Rechtstreiten über die Erstellung oder Planung von Industrieanlagen auf Basis langjähriger Erfahrung
- Begleitung und Vertretung in selbständigen Beweisverfahren als effektive Vorstufe sich anschließender Prozessverfahren
- Geltendmachung Ihrer Ansprüche mit der Vorschussklage: Erster Schritt gegen den Schädiger, damit Sie endlich "Geld sehen", um die Sanierung anzugehen