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Sie bleiben trotz Trennung Eltern Ihres Kindes! - Es lohnt, sich der Chancen und zugleich der Verantwortung bewusst zu werden, die in diesem scheinbar lapidaren Satz enthalten sind. Im Idealfall erkennen Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil Ihre - beiderseitige - bleibende Verantwortung und die darin begründete Gewissheit für Ihr Kind, trotz der Trennung behütet mit beiden Eltern aufzuwachsen. Dabei ist in aller Regel nicht entscheidend, wie viele Tage das Kind bei dem einen und wie viele Tage es bei dem anderen Elternteil verbringt. Das - trotz Trennung - dem Kind gemeinsam vermittelte Bewusstsein, dass es beide Eltern hat und behält, ist wesentlich!

Die Realität ist häufig eine andere, insbesondere dann, wenn ein Elternteil das Kind als ausschließlich "sein Kind" betrachtet und den anderen Elternteil weitreichend oder gänzlich auszuschalten versucht, ohne dass dies dem Kindeswohl dienen würde.

Sorgerecht und Umgangsrecht werden in der Praxis von juristischen Laien häufig miteinander verwechselt oder vermischt. Was im Detail erforderlich oder nützlich ist, um dem Wohl Ihres Kindes und der Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Kind gerecht zu werden (auch, um einen kindeswohlgefährdenden Einfluss des anderen Elternteils auf Ihr Kind auszuschließen oder zumindest zu begrenzen), ist nach meiner Meinung erst in zweiter Linie eine juristische Fragestellung. Entscheidend ist, was Ihrem Kind tatsächlich hilft - und in Abhängigkeit von der Beantwortung dieser tatsächlichen Frage klärt sich die juristische nach dem Kindeswohl nahezu automatisch. Probleme in den Bereichen des Sorgerechts und des Umgangsrechts haben ihre Ursache häufig auf der Ebene eines ungelösten Elternkonflikts - und sind deshalb auch nicht juristisch lösbar.

Der Lösungsansatz liegt häufig im "vorgerichtlichen Bereich" versteckt. Deshalb arbeite ich bei Bedarf mit einem versierten Psychologen - Herrn Prof. Dr. Friedhelm Meier aus Dortmund (seit Jahren von vielen Familiengerichten als Sachverständiger für die Erstellung familienpsychologischer Gutachten beauftragt) - und mit einer erfahrenen Sozialpädagogin - Frau Susanne Kirchner aus Düsseldorf - zusammen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, weitergehende und interdisziplinäre Beratung und Hilfestellung in Anspruch nehmen zu können.

Sie - und Ihr Kind - sind für mich kein "Fall". - Engagieren Sie sich für Kind - und behalten Sie sein Wohlergehen im Auge!

Eine Auswahl häufiger Fragestellungen, bei deren Beantwortung ich Sie gern berate und vertrete:

Sorgerecht / Umgangsrecht

  • Bedarf es im Zuge der Trennung oder Scheidung sorgerechtlicher Maßnahmen zum Wohl Ihres Kindes / Ihrer Kinder?
  • Wie ist das Wohl Ihres Kindes / Ihrer Kinder in der sich verfestigenden Trennung sichergestellt? / Wie gehen Sie rechtlich und tatsächlich mit Mobbing- oder Blockadesituationen um?
  • Welche Umgangsregelung ist für Ihr Kind / Ihre Kinder gut und wie wird sie rechtlich und tatsächlich umgesetzt? Eignet sich in Ihrem Fall das Wechselmodell?
  • Wie wirken sich deutlich ausgeweitete Betreuungszeiten (bis hin zum Wechselmodell) auf die Höhe des Kindesunterhaltes aus?
  • Wie können die sorge- und / oder umgangsrechtlichen Belange Ihres Kindes / Ihrer Kinder in einer rechtlich und praktisch guten Regelung umgesetzt werden?
  • Wenn außergerichtlich nichts geht: Wie setzen Sie zum Wohl Ihres Kindes / Ihrer Kinder dessen (deren) Belange notfalls gerichtlich durch?
  • Was machen Verfahrensbeistände?
  • Was ist eine Umgangspflegschaft und kann sie in Ihrer Situation hilfreich sein?
  • Welche Hilfestellungen kann das Jugendamt geben - und unter welchen Umständen ist die Arbeit des Jugendamtes kritisch zu hinterfragen?
  • Wie verhalte mich im Sinne des Kindes und prozessual klug, um einen vom anderen Elternteil inszenierten "Verfahrensterror" einzudämmen?
  • Wie schützen Sie Ihr Kind (und sich selbst) vor einem stalkenden Elternteil?
  • Nicht immer geht es um das "ganze" Sorgerecht: Übertragung von Einzelbefugnissen zur effektiven und schnellen Regelung von für Ihr Kind bedeutsamen Einzelfragen
Weitere Informationen zum Thema Sorgerecht / Umgangsrecht